Logo - nuernberginfos.de

Trinkordnung in Nürnberg aus dem Jahr 1548

Auch der übermäßige Alkoholkonsum war in der Reichsstadt Nürnberg unter Strafe gestellt. Dem Trunkenbold drohten mindestens zwei Tage "auf einem Turm" bei Wasser und Brot. Hier ein Auszug aus der Polizeiordnung von 1548:


"Nachdem viele Laster vom schändlichen Missbrauch des Zutrinkens herkommen, samt dem, daß solches Gott dem Allmächtigen missfällig ist, ist ein ehrbarer Rat zu Nürnberg dazugekommen, solches so viel als möglich ist, auszurotten. Er verbietet, daß Bürger eines Rates viel oder wenig mehr trinkt, als seine Notdurft erfordert. So oft er das tut, soll er zwei Tage auf einen Turm oder in ein versperrtes Gefängnis mit Wasser und Brot.

Welcher sich aber volltrinkt, daß er seine Vernunft missbraucht, der soll fünf Tage auf einen Turm.

Würde sich zutragen, daß einer vorgemeldetes Laster mehr als einmal begeht, so soll die Strafe das erste Mal einfach, aber das andermal zweifach und das drittemal dreifach auferlegt werden. (...) Wie sie auch einen jeden hiermit verpflichten, solches Gebot seinen Kindern, Dienstboten, Knechten, Mägden und Hausgesinde anzuzeigen und einzuschärfen."


Weitere themenverwandte Seiten:
Text: mw
Fotos:
Verwendete Literatur: NHL, SLN

Seitenanfang